IncaMail eine der ersten anerkannten Plattform für Verwaltungsverfahren |
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Die Informationsplattform IncaMail der Schweizerischen Post ist soeben als eine der ersten Plattformen für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren anerkannt worden. Via IncaMail ist es damit Behörden neu möglich, entsprechende Verfügungen per sicherem E-Mail und je nach Bedarf zusätzlich per Einschreiben mit Versand- und Empfangsbestätigung zu verschicken. Der neu zugelassene elektronische Austausch von Dokumenten hilft Prozesse wesentlich zu beschleunigen. Unverschlüsselte E-Mails können im Internet sehr leicht von Dritten eingesehen, verändert oder abgefangen werden. Mit der Möglichkeit des sicheren und nachweislichen E-Mail-Versandes schliesst die von der Post und ihrer Partnerin PrivaSphere betriebene Informationsplattform IncaMail diese Sicherheitslücken. Wenn es um die Wahrung der Vertraulichkeit oder um Rechtssicherheit geht, erfüllt IncaMail höchste Anforderungen. Abgestützt auf die „Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Verwaltungsverfahren“ ist IncaMail vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) als eine der ersten Plattformen anerkannt worden. Die Verordnung regelt, wie in einem Verwaltungsverfahren gemäss dem einschlägigen Bundesgesetz (VwVG; SR 172.021) die Korrespondenz zwischen Partei und Bundesbehörde elektronisch übermittelt werden kann. Die Verordnung ist anwendbar auf alle Eingaben im Hinblick auf den Erlass einer Verfügung und auf die Eröffnung von Verfügungen einer Behörde. Kraft dieser Verordnung und der Zulassung der Plattform IncaMail können Amtsstellen Dokumente statt physisch neu per verschlüsseltem E-Mail und je nach Bedarf per elektronisches Einschreiben mit Versand- und Empfangsnachweis austauschen. Prozesse im Verwaltungsbereich können auf diese Weise wesentlich beschleunigt werden. www.incamail.ch Auskünfte: |
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