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Elektronische Eingaben via IncaMail direkt in JURIS

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Die Abraxas Juris AG setzt in der elektronischen Kommunikation auf IncaMail. Die Plattform der Schweizerischen Post für den sicheren und nachweisbaren Versand von E-Mails wird neu in JURIS, die Standardapplikation für Organe der Rechtspflege, integriert. Hintergrund der Integration ist die seitens des Bundesamts für Justiz in der Vernehmlassung befindliche Verordnung, die Gerichte und verschiedene Behörden dazu verpflichtet, ab 1.1. 2011 Eingaben elektronisch entgegenzunehmen und zu behandeln. Mit JURIS arbeitende Gerichte haben dank der Integration auf eine einfache Weise die Möglichkeit, die Anforderungen des Bundesamts für Justiz für eine sichere elektronische Übermittlung zu erfüllen und gleichzeitig bei der Bearbeitung dieser Eingaben Medienbrüche zu vermeiden.

Unverschlüsselte E-Mails können im Internet sehr leicht von Dritten abgefangen, eingesehen oder verändert werden. IncaMail, die Plattform für die sichere und nachweisbare elektronische Kommunikation schliesst diese Sicherheitslücken. Die E-Mails können ohne Installation von zusätzlicher Software verschlüsselt und auf Wunsch ausserdem als elektronisches Einschreiben mit Versandnachweis verschickt werden. Die Lösung wird aktuell bereits von vielen Geschäftskunden der Post genutzt und ist auch in die Businesssoftware von Abacus eingebunden.

Integrierte Lösung für Rechtspflege
Neu ist die Abraxas Juris AG Partnerin der Schweizerischen Post im Bereich IncaMail. Die Tochterfirma der Abraxas Informatik AG vertreibt die elektronische Fachlösung JURIS für Organe der Rechtspflege. IncaMail wird in Hinblick auf den Frühjahresrelease 2010 in JURIS integriert. Dank der Einbindung werden dem Anwender elektronische Eingaben direkt in JURIS angezeigt und können darin bearbeitet und elektronisch via IncaMail versendet werden. Gerichte, die mit JURIS arbeiten, erfüllen somit dank dieser Einbindung die Anforderungen des Bundesamts für Justiz an eine sichere elektronische Übermittlung. Zusätzlich ist sichergestellt, dass diese Gerichte bei der Erfassung von elektronisch eingereichten Eingaben Medienbrüche zwischen dem E-Mail-System und der Standardapplikation JURIS vermeiden können. IncaMail ist im Umfeld der Rechtspflege bereits etabliert: Der Schweizerische Anwaltsverband empfiehlt seinen Mitgliedern den Versand von Dokumenten via IncaMail. Diese nutzen IncaMail für die sichere Mandantenkommunikation. Das Bundesgericht akzeptiert bereits heute die elektronische Eingabe von Dokumenten über die sichere E-Mail-Plattform der Post.

Sicheres E-Mail hält in Rechtspflege Einzug
Im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren werden verschiedene Gerichte und Behörden in Zukunft verpflichtet sein, elektronische Eingaben entgegenzunehmen und zu behandeln. Eine Verordnung des Bundesamts für Justiz, die die Modalitäten des elektronischen Verkehrs zwischen den Verfahrensbeteiligten und den Gerichten oder Behörden im Rahmen der Verfahren regelt, tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Auskünfte:
Medienstelle Post: 058 338 13 07 This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Kommunikation Abraxas: 043 259 34 16; This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
 

Graubünden setzt als erster Kanton IncaMail ein

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Mit Graubünden führt erstmals ein Kanton die E-Mail-Plattform IncaMail für die sichere Kommunikation ein. IncaMail ist direkt im Outlook integriert und macht es verschiedenen Verwaltungsbehörden des Kantons neu möglich, verschlüsselte Mails oder elektronische Einschreiben zu versenden. Dank der sicheren elektronischen Kommunikation können sie ab 2010 Verwaltungsverfahren rascher und effizienter vorantreiben. Geregelt ist die Abwicklung solcher Verfahren gemäss «Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens». Die Informationsplattform IncaMail der Post ist im Rahmen dieser Verordnung soeben als eine der ersten Plattformen zugelassen worden.

Unverschlüsselte E-Mails können im Internet sehr leicht von Dritten eingesehen, verändert oder abgefangen werden. Mit der Möglichkeit des sicheren und nachweislichen E-Mail-Versandes schliesst die Post mit der Informationsplattform IncaMail diese Sicherheitslücken.

Einfache Integration

Das Amt für Informatik Graubünden stellt den Bündner Verwaltungsstellen neu die sichere E-Mail-Plattform IncaMail zur Verfügung. Ab dem 1.1.2010 können die kantonalen Dienststellen und die kantonalen Gerichte den neuen Service einsetzen. Die Plattform ist via sicherer Verbindung direkt mit Exchange verbunden und in der Outlook-Mailbox des Benutzers nahtlos integriert. Die Investitionskosten sind gering. Abgerechnet wird pro versandtes sicheres und nachweisbares E-Mail. Mit IncaMail haben die Verwaltungsstellen ein einfaches Instrument für die sichere Kommunikation zur Verfügung. Geht es um die Wahrung der Vertraulichkeit oder um Rechtssicherheit, können die Mitarbeitenden Dokumente von jedem Arbeitsplatz aus per verschlüsseltes E-Mail und je nach Bedarf per elektronisches Einschreiben mit Versandnachweis verschicken.

Sicheres E-Mail hält bei Behörden Einzug
Mit der Integration von IncaMail sind die Behörden des Kantons Graubünden für die Zukunft gerüstet. Schon seit Anfang Januar 2008 ist die „Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Verwaltungsverfahren“ in Kraft. Sie regelt, wie in einem Verwaltungsverfahren gemäss dem einschlägigen Bundesgesetz (VwVG; SR 172.021) die Korrespondenz zwischen Partei und Bundesbehörde elektronisch übermittelt werden kann. Die Verordnung ist anwendbar auf alle Eingaben im Hinblick auf den Erlass einer Verfügung und auf die Eröffnung von Verfügungen einer Behörde. Die Informationsplattform IncaMail, ist vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) soeben als eine der ersten Plattformen für die elektronische Übermittlung von Verwaltungsverfahren anerkannt worden.

Justizverfahren ab 1.1. 2011
Ab 1.1. 2011 werden zudem verschiedene Gerichte in der gesamten Schweiz  dazu verpflichtet sein, elektronische Eingaben im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren entgegenzunehmen und zu behandeln. Auch hier besteht die Auflage, für den Austausch von Dokumenten eine Informationsplattform für den sicheren und nachweislichen E-Mail Verkehr zu verwenden. Eine entsprechende Verordnung ist derzeit beim Bundesamt für Justiz in Vernehmlassung. Über die Zulassung von IncaMail wird in einem bereits eröffneten Verfahren befunden.

Auskünfte:
Die Schweizerische Post:
Medienstelle, Tel. 058 338 13 07, E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Kanton Graubünden:
Regierungsrat Dr. Martin Schmid, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden Graubünden, Tel. 081 257 32 01
Fernando Caduff, Stv. Leiter Amt für Informatik Graubünden, Tel. 081 257 32 61
 
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